" Nur wer im Prozess der Immigration den legalen Weg geht, hat die Chance haben mittel und langfristig zu bleiben"
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Ob Sie ein Visum benötigen, um in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu absolvieren oder zu studieren, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihren beruflichen Qualifikationen ab. EU-/EWR-Staatsbürger und Schweizer haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Staatsangehörige bestimmter Länder wie Australien, Kanada und den USA können ohne Visum einreisen und später eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Andere Drittstaatsangehörige müssen ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen, bevor sie einreisen.
Der Immigrationsprozess für Fachkräfte, Auszubildende und Studierende aus
Drittländern in
Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Informationen:
- Fachkräfte:
- Berufsausbildung:
Fachkräfte aus Drittstaaten können eine duale Berufsausbildung in Deutschland absolvieren. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
- Visum: Fachkräfte benötigen ein Visum, um in Deutschland eine Ausbildung zu beginnen. Bei der Visumbeantragung müssen sie in der Regel Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau nachweisen. Das Sprachzeugnis sollte von einer anerkannten Institution wie dem Goethe-Institut, Telc GmbH oder dem TestDaF-Institut stammen.
- Schulabschluss: Ein Schulabschlussnachweis ist erforderlich, um eine Ausbildung zu beginnen.
- Ausbildungsvertrag: Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag ist notwendig.
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Im Gegensatz zu Fachkräften unterliegen Auszubildende weiterhin der Vorrangprüfung der Bundesarbeitsagentur
- Studierende
- Studium: Studierende aus Drittstaaten können in Deutschland studieren. Sie benötigen ein Studentenvisum.
- Sprachkenntnisse: Bei der Visumbeantragung müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen. In der Regel ist mindestens B1-Niveau erforderlich.
- Hochschulzulassung: Eine Zulassung von einer deutschen Hochschule ist notwendig.
- Finanzierungsnachweis: Studierende müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt während des Studiums finanzieren können.
- Auszubildende:
- Berufsausbildung: Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist auch für Menschen aus Drittstaaten möglich.
- Visum: Auszubildende benötigen ein Visum. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei Fachkräften.
- Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau sind erforderlich.
- Schulabschluss: Ein Schulabschlussnachweis ist notwendig.
- Ausbildungsvertrag: Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag ist erforderlich.
Darüber hinaus gibt es seit März 2024 eine weitere Möglichkeit
Die neue Chancenkarte im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein bedeutendes Instrument, das auf einem Punktesystem basiert. Sie wurde im Rahmen der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeführt, die im März 2024 in Kraft getreten ist.
Hier sind die wichtigsten Aspekte:
- Zugang zur Arbeitssuche: Die Chancenkarte ermöglicht es ausländischen Fachkräften, nach Deutschland zu kommen, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen. Das Punktesystem berücksichtigt verschiedene Kriterien wie Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse sowie Berufserfahrung.
- Berufserfahrung und Qualifikation: Personen aus Drittstaaten können bereits in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Es ist jedoch erforderlich, eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Für Berufserfahrene ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation nicht mehr zwingend erforderlich, was zu weniger Bürokratie und kürzeren Verfahren führt.
- Nachqualifizierung in Deutschland: Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss (z. B. in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen), kann das Verfahren auch nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies ermöglicht eine schnellere Beschäftigung von vorqualifizierten Fachkräften und erleichtert gleichzeitig die Nachqualifizierung.
Die Chancenkarte ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Es ist jedoch ebenso wichtig, eine offene und willkommene Arbeitsumgebung für Menschen aus aller Welt zu schaffen, die hier arbeiten möchten und dafür ist es unser Meinung unabdinglich unsere Dienstleistung zu beanspruchen damit die Immigration gelingt.
Die Beantragung der Chancenkarte im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt für ausländische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten.
Unsere Schritte zur Prüfung und Durchführung sind:
- Die Voraussetzungen prüfen:
- Überprüfen der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen wie Berufserfahrung, Qualifikation, Sprachkenntnisse und Gehaltsschwelle.
- Sicherstellen der staatlichen Anerkennung des Berufsabschlusses im Herkunftsland oder Möglichkeit der Nachqualifizierung in Deutschland.
- Die Arbeitsplatz Recherche:
- Aktive Recherche nach einer Arbeitsstelle in Deutschland durch Direkt-Ansprache oder Nutzung von Jobportalen.
- Sicherstellen einer Arbeitsplatzbescheinigung vom potenziellen Arbeitgeber.
- Antrag stellen:
- Beantragung der Chancenkarte bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.
- Ausfüllen des Antragsformulars und Vorlage der erforderlichen Unterlagen, inklusive der Arbeitsplatzbescheinigung.
- Punkte berechnen:
- Bewertung der Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und anderer Faktoren gemäß dem Punktesystem.
- Bei ausreichender Punktzahl wird die Chancenkarte ausgestellt.
- Gültigkeitsdauer und Verlängerung:
- Die Chancenkarte hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.
- Möglichkeit zur Verlängerung, wenn weiterhin in Deutschland gearbeitet werden soll.